Hochantenne verboten
Viele etwas ältere Handfunksprechgeräte haben keine Buchse für den Anschluß einer externen Antenne. Sind die Hersteller erst vor kurzem darauf gekommen, daß der CB-Funker seine "Handquatsche" vieleicht auch einmal an einer Hochantenne ausprobieren möchte? Wenn man ein altes Tokai-Handfunkgerät mit KFTZ-Nr., Baujahr 1967 einmal genauer betrachtet, so stellt man fest, daß eine solche Buchse vorhanden ist. Daran kann es also nicht liegen. Woran denn aber sonst? Die Bedienungsanleitung verrät es: "Irgendwelche Verbindungen mit einer Außenantenne sind unzulässig". Die Postbestimmungen also! Und für etwas, was man nicht darf, dafür darf es auch keine Buchse geben. Sonst hätten bald alle Mobilgeräte eine zweite PL-Buchse, aus der 40 Watt HF-Leistung herauskommen, die man aber nicht benutzen darf!
Doch die Händler halten für jeden Wunsch des CB-Funkers das passende Zubehör bereit. Und ebenso wie es "Brenner" gibt, gibt es auch für diesen Fall das Passende. Einen Adapter, der ähnlich wie eine Kurzantenne auf die eingeschobene Teleskopantenne aufgesteckt wird und in einer für den PL-Stecker passenden Buchse endet. Betrieb jedoch verboten, siehe oben!
Aber irgend etwas kann da doch nicht stimmen, wo bleibt denn da die Masseverbindung? Jeder weiß doch, was passiert, wenn man an seiner Station den PL-Stecker nicht richtig aufgeschraubt hat! Also schnell eine Strippe zur Hand und die fehlende Verbindung herstellen! Doch ein Blick auf das zwischen geschaltete SWR-Meter verrät es: So einfach ist das nicht! Im Gerät befindet sich nämlich in der Antennenzuleitung eine sogenannte Antennen-Verlängerungsspule. Diese sorgt dafür, daß sich die Teleskopantenne am Senderausgang so verhält, als wäre es eine Viertelwellenantenne. Und das funktioniert nur, wenn die Länge der ausgezogenen Teleskopantenne und der Wert der Spule genau zueinander passen. Also die Verlängerungsspule überbrücken! Damit man die Handfunke auch noch als Handfunke benutzen kann, vielleicht abschaltbar. Aber: "Mechanische und/ oder elektrische Veränderungen" führen zum Erlöschen der Genehmigung! Da es sich jetzt um eine nicht genehmigungsfähige Funkanlage handelt, ist nicht nur dessen Betrieb, sondern auch dessen Besitz strafbar!
Deshalb habe ich folgenden Tip: An einer kleinen Kunststoffdose wird eine genau über die eingeschobene Teleskopantenne passende Metallschelle befestigt. In diese Dose wird ein kleiner Drehkondensator (Quetscher, 200pF Endkapazität) eingebaut und auf der einen Seite mit der Schelle verbunden. Auf der anderen Seite des Kondensators wird ein kleines Kabel bis in die Nähe des Batteriekastens geführt und dort an den mittleren Anschluß einer SO-239-Buchse (die zum PL-Stecker passende) angeschlossen. Ein weiteres, kurzes Kabel wird mit dem Aussenteil dieser Buchse verbunden. Auf der anderen Seite wird dieses in den Batteriekasten geführt und mit einer kleinen Kroko-Klemme an den Minuspol des Batteriesatzes geklemmt (siehe Abbildung). Sind alle Verbindungen hergestellt und ist die Hochantenne an die SO-239-Buchse angeschlossen, kann das Gerät eingeschaltet werden. Wird mit dem Drehkondensator auf maximalen Empfang eingestellt, so zeigt das Stehwellenmeßgerät beim Senden schon akzeptable Werte. Mit etwas Fingerspitzengefühl kann der Wert jetzt noch etwas verbessert werden.
Tatsächlich war der Anschluss von Außenantennen an Handfunkgeräte mit PR27-FTZ-Nr. früher verboten. Nach aktueller Rechtslage dürfte aber nichts dagegen einzuwenden sein, in dieser Weise eine Antenne an ein CB-Handfunkgerät anzuschließen, das über keine Antennenbuchse verfügt. Übrigens verbessert der aus Antennen-Verlängerungsspule und dem Drehkondensator gebildete Serienresonanzkreis zusätzlich die Signalreinheit, so dass Störungen anderer Funkdienste dadurch kaum zu befürchten sind.